Wissenswertes zum Energieausweis!
Da seit dem 01.01.2009 die Verpflichtung der Aushändigung eines „Energieausweises“ bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung gesetzlich vorgeschrieben ist, möchten wir unser Kunden über die grundlegenden Daten zum Energieausweis informieren!
Grundsätzliches zum Energieausweis
Nach der EU-Richtlinie 2002/91/EG, meistens auch "Energieausweis-Richtlinie" genannt, wurde zunächst eine Methode zur einheitlichen Berechnung der Energieeffizienz von Gebäuden fest gelegt, und Diese Richtlinie zur einzelstaatlichen Durchführungs-Maßnahme der Mitgliedsländer gefordert.
Was ist die gesetzliche Grundlage des Energieausweises?
Der Anfang war das Energieausweisvorlagengesetz aus dem Jahr 2006, welches vorsieht dass Haus- und Wohnungseigentümer ab dem 01.01.2009 einen Energieausweis vorlegen bzw. aushändigen müssen, wenn sie ihre Immobilie verkaufen, vermieten oder verpachten.
Was sagt der Energieausweis aus?
Der Energieausweis wird zumeist als der „Typenschein“ des Hauses betitelt (Vergleichbar ähnlich des eines Autos). Er bewertet die Gesamt-Energie-Effizienz von Häusern und Wohnungen und unterteilt sie anschließend in Energieklassen, ähnlich wie bei Kühl- oder Gefrierschränken und einigen anderen Elektrogeräten. Dies ermöglicht objektive Vergleiche von Immobilien und gibt zeigt evtle. Energieeinsparungs-Maßnahmen unter anderem auf.
Was ist eine Energiekennzahl?
Die ermittelte Energiekennzahl gibt Auskunft darüber, wie viel Energie pro Quadratmeter verbraucht wird. So wie bei einem Auto der Treibstoffverbrauch pro 100km eruiert wird, kann bei Gebäuden und/oder Gebäudeteilen (Wohnungen) der erforderliche Energiebedarf pro Quadratmeter ermittelt werden. Die Energiekennzahl ist abhängig vom Gebäude selber, also von der Beschaffenheit, der Ausrichtung, der Isolierung, etc.
Was ist der Unterschied zwischen Energiekennzahl und tatsächlichen Energieverbrauch?
Der tatsächliche Energieverbrauch ist auch abhängig vom Nutzer! Beispiele: Wie hoch ist die Raum-Temperatur; Wie oft wird gelüftet oder; Wie ist das Wasch- und Duschverhalten der Bewohner und dergleichen.
Daher: In Objekten mit gleicher Energiekennzahl verbrauchen Personen mit denselben Gewohnheiten beim Heizen, Lüften und Waschen die gleiche Energiemenge. Personen mit unterschiedlich gelagerten Gewohnheiten allerdings unterschiedlich viel.
Wer braucht den Energieausweis jetzt aktuell und unmittelbar?
Wer ein Gebäude oder eine Wohnung verkauft, vermietet oder verpachtet, hat den Energieausweis seinem Käufer, Mieter oder Pächter grundsätzlich vorzulegen und auch im Original oder als Kopie auszuhändigen.
Was ist bei Neu-, Zu- oder Umbau?
Bei Neu-, Zu-, oder Umbau von Gebäuden legen die Bauordnungen der einzelnen Bundesländer fest, ob, und gegebenenfalls wann, ein Energieausweis der „Baubehörde“ vorzulegen ist. Dies vor allem aus dem Grund, da einzelne Bundesländer bei Baumaßnahmen die Energieeffizienz von Gebäuden verbessert sehen will und davon allfällige Fördermaßnahmen abhängig machen.
Wie lange gilt ein Energieausweis?
Grundsätzlich ist die Gültigkeit unbegrenzt, zum Zeitpunkt der Vorlage darf der Energieausweis aber maximal 10 Jahre (ab Ausstellungsdatum) alt sein
Wo bekomme ich einen Energieausweis her?
Ausstellen dürfen Energieausweise nur qualifizierte und befugte Personen. Die Lucky Home Immobilien KG hat zum einen ein Verzeichnis von befugten Ausstellern aufliegen, zum anderen arbeiten wir mit einigen namhaften Partnern eng zusammen, welche die Befugnis und die Erfahrung in der Erstellung von Energieausweisen haben. Dies ermöglicht eine unkomplizierte und vor allem rasche Abwicklung.
Kann jeder befugte Aussteller überall Energieausweise erstellen?
Grundsätzlich ja: Da aber die Regeln für die genaue Ausführung der Energieausweise die jeweiligen Bundesländer festlegen, und Diese nicht überall gleich sind, ist es empfehlenswert, sich an einen Ausweis-Aussteller zu wenden der im jeweiligen Bundesland die Erfahrung hat und sich mit den jeweils geltenden Richtlinien und Normen vertraut gemacht hat.
Welche Folgen hat es, wenn ich als Verkäufer keinen Energieausweis vorlege?
Wenn ein Verkäufer, Vermieter oder Verpächter bei Vertragsabschluss keinen Energieausweis aushändigt, so wird dem Gesetz nach eine dem Alter und der Art der Immobilie entsprechende durchschnittliche Gesamtenergieeffizienz angenommen.
Stellt sich allerdings nachträglich heraus, dass die Energie-Effizienz schlechter ist als angenommen, so treffen den Verkäufer, Vermieter oder Verpächter erhebliche Gewährleistungsfolgen: Es kann der Käufer, Mieter oder Pächter nachträglich eine Verbesserung oder eine Preisminderung, in schwerwiegenden Fällen sogar die Vertragsaufhebung verlangen! Dieses erhebliche Risiko kann ohne großen Aufwand vermieden werden.
Bringt ein Energieausweis für Eigentümer, die nicht verkaufen, vermieten oder verpachten wollen, etwas?
Zumeist wissen die Eigentümer von deren Wohnung(en) und deren Häuser(n) nur sehr wenig über die Energie-Effizienz des/r eigenen Objekts/Objekte. Der Energieausweis sorgt nicht nur für mehr Transparenz bei Immobilien, sondern zeigt gleichzeitig auch Einsparungspotenziale auf. Das kann in Zeiten von steigenden Energiekosten nicht nur das Haushaltsbudget entlasten, es ist auch ein Beitrag zum Umweltschutz.
Weitere Information zum Energieausweis erhalten Sie z. Bsp. unter diesem Link:
www.energieausweis.at
Preise betreffend der Erstellung eines Energieausweis für (alles RICHTWERTE !!!):
Wohnungen: ca. 350,00 Euro Netto (Neu- und Altbau), bei Vorlage sämtlicher notwendigen Unterlagen.
Einfamilienhäuser bis 200m⊃2;: ca. 450,00 Euro Netto, bei Vorlage sämtlicher notwendigen Unterlagen.
Einfamilienhäuser bis 200m⊃2;: ca. 600,00 Euro Netto, bei Vorlage sämtlicher notwendigen Unterlagen. Inkl. Ausarbeitung eines Sanierungsvorschlages!
Alle anderen Objekte: auf Anfrage!