Grundbuch

Das Grundbuch ist ein öffentliches Buch, in dem alle Rechtsverhältnisse an Liegenschaften ersichtlich sind. Es wird bei demjenigen Bezirksgericht geführt, in dessen Gerichtssprengel die jeweilige Liegenschaft liegt (Buchgericht).

Das Grundbuch ist öffentlich, jedermann kann in das Grundbuch Einsicht nehmen und kann auf die Vollständigkeit und Richtigkeit des Grundbuchs vertrauen.

Das Grundbuch besteht aus dem Hauptbuch, das österreichweit automationsunterstützt geführt wird, und der Urkundensammlung.

Das Hauptbuch enthält die Grundbuchseinlagen für die verschiedenen Grundbuchskörper (Liegenschaften) und besteht aus dem Gutsbestandsblatt (A-Blatt), dem Eigentumsblatt (B-Blatt) und dem Lastenblatt (C-Blatt).

* Im A-Blatt finden sich die Aufschrift, die zum Grundbuchskörper gehörenden Grundstücke und ihre Benützungsart sowie die mit dem Grundstück verbundenen Rechte
* Im B-Blatt das Eigentumsrecht sowie allfällige persönliche Beschränkungen des Eigentümers
* Im C-Blatt sämtliche Belastungen der Liegenschaft wie Hypotheken, Dienstbarkeiten, Reallasten, Vor- und Wiederverkaufsrechte sowie Veräußerungs- und Belastungsverbote.
* In der Urkundensammlung finden sich alle jene Urkunden in Kopie die Gegenstand einer grundbücherlichen Eintragung waren.

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