Laesio Enormis

(siehe Verkürzung über die Hälfte)

Leibrentenvertrag

Beim Leibrentenvertrag besteht die Leistung des einen Vertragsteiles in einer Dauerleistung, nämlich einer Rente auf Lebenszeit für eine bestimmte Person.

Diese Leibrente kann als Reallast im Grundbuch eingetragen und damit verdinglicht werden.

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