Sachwalterbestellung

(auch Besachwalterung, früher: Entmündigung)

Einer Person, die an „einer psychischen Krankheit“ leidet oder „geistig behindert“ ist und nicht in der Lage ist, einzelne oder alle ihre Angelegenheiten ohne Gefahr eines Nachteiles für sich selbst zu besorgen, kann auf ihren Antrag oder von Amts wegen ein Sachwalter bestellt werden. Die Bestellung erfolgt durch das Wohnsitz-Bezirksgericht und kann einzelne Angelegenheiten, einen bestimmten Kreis von Angelegenheiten oder alle Angelegenheiten umfassen. Sachwalter kann jede geeignete (wenn möglich dem Behinderten nahe stehende) eigenberechtigte Person sein.

Servitut

(siehe Dienstbarkeit)

Simultanhypothek

Hier wird das Pfandrecht für eine Forderung nicht nur auf einer Liegenschaft begründet, sondern ungeteilt auf zwei oder mehreren Grundbuchskörpern eingetragen. Eine Grundbuchseinlage wird dabei als Haupteinlage, die anderen als Nebeneinlagen bezeichnet. Jede dieser Liegenschaften haftet für die gesamte Forderung des Gläubigers, was durch die Anmerkung der Simultanhaftung im Grundbuch verdeutlicht wird.

Superädifikat

Ein Superädifikat ist ein Bauwerk, das auf fremden Grund errichtet wurde und nicht auf Dauer dort verbleiben soll; Das Eigentum am Bauwerk und das Eigentum an der Liegenschaft fallen somit auseinander. Rechtsgrundlage für die Errichtung eines Superädifikates ist zumeist ein Baurecht oder ein Bestandsvertrag.

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