Wiederkaufsrecht

Das Wiederkaufsrecht ist das unvererbliche und unübertragbare Recht des Verkäufers einer Sache, diese zu einem bestimmten Preis wieder zurückzukaufen; Es kann nur für Liegenschaften eingeräumt werden. Bei Eintragung ins Grundbuch gilt es auch gegenüber dem Rechtsnachfolger des Liegenschaftseigentümers.

Wohnrecht

(siehe Dienstbarkeiten)

Das Wohnrecht ist das vom Eigentümer eingeräumte Recht zur persönlichen Benützung einer Wohnung; Es ist höchstpersönlich und kann auch im Grundbuch eingetragen werden.

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