WEb-Daten-AnForderungsformular
unverbindlich und kostenlos
Wir sind als Immobilienmakler gemäß Maklergesetz dazu verpflichtet, jegliche Informationsweitergabe zum Schutz der Interessen unserer VerkäuferInnen zu dokumentieren.
Aus diesem Grund dürfen Informationen zum Objekt (Anschrift, genaue Lage, Pläne oder Planskizzen, Förderungen, Betriebskosten, Lasten etc.), welche dem Datenschutz unterliegen, erst nach Einlangen des vollständig ausgefüllten WEDAF-Formulars an Sie weitergegeben werden.
Dies garantiert Ihnen zum Einen, dass Ihre Anfrage mit der gleichen Sorgfalt und Diskretion behandelt wird, wie auch zum Anderen, dass wir unseren Verpflichtungen gegenüber unseren Verkäufern wahren.
Provisionsbestimmungen laut Maklergesetz:
Für den Fall, dass der/die InteressentIn(nen) oben angefragtes Objekt kauft, pachtet, mietet oder ein zweckgleiches Rechtsgeschäft abschließt, beträgt das gesetzliche Vermittlungshonorar bei Vertragsabschluss wie folgt:
3% des Kaufpreises bei einem Vertragswert über € 48.448,-
€ 1.454,- bei einem Vertragswert von € 36.336,- bis € 48.448,-
4% bei einem Vertragswert unter € 36.336,-
3 Bruttomietzinse bei Mietobjekten
jeweils zuzüglich der gesetzlichen 20% Ust.